Straßenbaubeitrag in der Kritik

Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Stadt Bottrop aufgefordert, den Anwohner-Anteil an den Kosten für die Fahrbahnerneuerung einer Haupterschließungsstraße zu senken. Nach der Bottroper Beitragssatzung werden zum Beispiel an der Schneiderstraße, aber auch an der Rheinbabenstraße 40 Prozent der Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt. 30 Prozent sind genug, sagt Vorsitzender Heinz Wirz.

Der Bund der Steuerzahler verweist auf die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, der als zulässige Untergrenze bei einer Fahrbahnerneuerung in einer Haupterschließungsstraße einen Anteil der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer von 30 Prozent vorsieht. Daran orientiere sich zum Beispiel die Stadt Gelsenkirchen, sagt Wirz: „Daran kann sich auch Bottrop ein Beispiel nehmen. Auch für den Wirtschaftsstandort wäre eine Reduzierung des Anteils der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer von Vorteil.“

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/strassenbaubeitrag-in-der-kritik-id11916491.html

Das gilt auch für Freudenberg. Siehe: Reform der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freudenberg

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